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BUSINESS BRAUCHT VERTRAUENSWÜRDIGE BERATER, DIE MIT GESETZEN, STEUERN UND GESCHÄFTSREALITÄTEN VERTRAUT SIND

Zivilrecht

Einer der führenden Zivilrecht-Grundsätze ist der Vertragsfreiheit-Grundsatz. Grundsätzlich kann jeder mit jedem einen Vertrag beliebigen Inhalts schließen, denn die Römer gesagt haben, dass dem Willigen kein Schaden zugefügt wird. Volenti non fit iniuria. Das Prinzip gilt für das Risiko, das in der Wirtschaft als die Wahrscheinlichkeit verstanden wird, dass die Ziele und die gemessenen Ergebnisse nicht erreicht werden, d. h. das Vorhaben zu Verlusten führt. Wenn jemand einen Deal gemacht hat, aber aufgrund des Risikos nicht die beabsichtigten Ergebnisse gebracht hat, kann niemand in der Geschäftswelt die Schuld dafür geben. Man muss aber Risiko von Tapferkeit unterschieden. Im Geschäftsleben ist es mutig, ja sogar Glücksspiel, Geschäfte ohne die Sicherheit gut konstruierter Verträge zu machen. Hier geht es nicht um bösen Willen des Geschäftspartners. Die meisten Geschäftsleute respektieren schließlich eine andere römische Regel. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Das Problem ist, dass nach den zivilrechtlichen Vorschriften eine Willenserklärung so auszulegen ist, wie es die Umstände ihrer Abgabe, die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens und sogar etablierte Gepflogenheiten erfordern. Die Verträge sollten prüfen, was die einvernehmliche Absicht der Parteien und der Zweck des Vertrags war, anstatt sich auf seinen wörtlichen Wortlaut zu verlassen. Aus diesem Grund kann ein fehlerhaft konstruierter Handelsvertrag völlig unbeabsichtigt zum Streitpunkt werden, nur weil jede Partei seinen Inhalt anders versteht.

An mehreren Knotenpunkten sind enge Verbindungen zwischen dem Zivil- und Steuerrecht erkennbar. Die Wirkungen von Rechtsgeschäften haben oft steuerliche Folgen, bestes Beispiel dafür ist die Steuer auf zivilrechtliche Geschäfte. Sie umfasst Aktivitäten wie zum Beispiel ein Darlehen, eine Spende, eine Leibrente, eine Hypothek, einen Verkauf, einen Gesellschaftsvertrag oder eine ungültige Hinterlegung. Das Steuerrecht enthält viele Verweise auf das Zivilrecht, so gelten beispielsweise für die gesamtschuldnerische Haftung für Steuerschulden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. Das Oberste Gericht hat vor einigen Jahren sogar entschieden, dass der Finanzamtsleiter die paulianische Anfechtungsklage anwenden, also die Unwirksamkeit eines Rechtsakts verlangen kann, wenn er der Ansicht ist, dass der Schuldner über sein Vermögen verfügt hat, um der Steuer zu entgehen. Von allen Steuern hat die Mehrwertsteuer (MwSt.) den geringsten Bezug zum Zivilrecht.

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