Steuerrecht
Der Steuerrecht-Bereich umfasst solche Phänomene wie Steuerpflichten, Steuerinformationen, Steuerverfahren, Steuerprüfungs- und Überprüfungstätigkeiten, Zoll- und Steuerprüfung sowie Steuergeheimnis. Die Steuerpflicht ist nichts anderes als eine Verpflichtung, Steuern in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise (und nirgendwo sonst) zu bezahlen. Zu den Steuervorschriften gehören Steuergesetze, internationale Steuerabkommen und Texte von Durchführungsverordnungen. Obwohl sich die Steuer nur aus den Bestimmungen des Steuergesetzes ergibt, kann man nicht vergessen, dass ihre Auslegung im Einklang mit der Verfassung der Republik Polen, dem EU-Recht und den Bestimmungen internationaler Abkommen stehen muss. Die Steuerauslegungen, Wertpapiergutachten, verbindliche Kursauskünfte (WIS) sind kein Steuerrecht. Seit einiger Zeit sind ebenso Steuererklärungen nicht mehr populär.
Aufgrund der hohen Komplexität des Steuerrechts sind Auseinandersetzungen mit verschiedenen Finanzbehörden, die im Volksmund als „Finanzämter“ bezeichnet werden, keine Seltenheit. Die Praxis zeigt, dass Finanzämter oft falsch liegen. Entscheidungen der Finanzämter werden häufig zugunsten des Steuerpflichtigen (Zahlungspflichtigen, Eintreibers), noch im Verwaltungsverfahren, durch Einlegung einer Beschwerde beim zuständigen Leiter der Finanzverwaltungskammer aufgehoben. Dennoch werden jedes Jahr Zehntausende von Fällen vor den Verwaltungsgerichten, den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht, geprüft. Mehrere Dutzend Prozent dieser Fälle werden ebenfalls zugunsten des Steuerzahlers entschieden.
In Polen gilt die Zweifelsregelung zugunsten des Steuerzahlers. Die Finanzämter vergessen das oft. Der Unternehmer soll aber immer an seine Rechte als Steuerzahler denken, wie z. B. das Recht auf Steuererleichterungen und -befreiungen, das Recht, die niedrigstbesteuerte Unternehmensform zu wählen, einschließlich des Rechts, eine solche Form im Ausland zu wählen. Das Finanzamt darf vom Unternehmer nicht verlangen, mehr Steuern zu zahlen als im Gesetz vorgesehen sind. Beamte können die Transaktion-Bedingungen jedoch in vielerlei Hinsicht prüfen. Zunächst einmal im Hinblick auf das Verrechnungspreisprinzip zwischen den verbundenen Parteien. Auch die Zwecke und die Art und Weise der Durchführung der Transaktion werden geprüft. Eine künstlich durchgeführte Transaktion zur Erlangung eines Steuervorteils kann zu dessen Untergrabung und folglich zu einem Steuerzuschlag führen. In der Praxis der Führung wirtschaftlicher Tätigkeit sind daher Dokumentationspflichten besonders wichtig geworden, die sich ständig weiterentwickeln und jedes Jahr neu hinzukommen. Als Grundlage dient die Verrechnungspreisdokumentation. Es kann nicht vergessen werden, dass die Verrechnungspreisdokumentation die Dokumentationsprobleme nicht erschöpft. Es genügt zu sagen, dass Beamte bei Betriebsprüfungen die Beweislast oft auf den Unternehmer schieben, und manchmal ergibt sich eine solche Verpflichtung direkt aus dem Gesetz. Daher liegt es im Interesse des Unternehmers, Unterlagen aufzubewahren, welche zu Steuererleichterungen, Vergünstigungen, Befreiungen, steuerlich abzugsfähigen Kosten, Vorsteuerabzug oder Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes berechtigen.

